Abschleppen auf Kosten der Haftpflicht des Unfallverursachers – Ratgeber
Abschleppen auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – Ratgeber
Ein Verkehrsunfall ist eine stressige Erfahrung, aber wenn Sie nicht schuld sind, haben Sie Anspruch auf kostenloses Abschleppen auf Kosten der Haftpflichtversicherung (OC) des Verursachers. Viele Fahrer in Polen kennen diesen Anspruch nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie kostenloses Abschleppen erhalten.
Was ist die OC-Versicherung?
OC (Zivilhaftpflichtversicherung) ist eine Pflichtversicherung für jedes in Polen zugelassene Fahrzeug. Wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht, deckt seine OC-Police die Schäden des Geschädigten ab, einschließlich:
- Reparatur des beschädigten Fahrzeugs
- Abschleppkosten des Fahrzeugs des Geschädigten
- Ersatzfahrzeug
- Entschädigung für Wertverlust
Schritt für Schritt: Abschleppen über die OC-Versicherung
Schritt 1: Unfallstelle sichern
- Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m außerorts)
- Warnweste anlegen
- Bei Verletzten: 112 anrufen
Schritt 2: Den Vorfall dokumentieren
- Fotos machen – von den Schäden, der Unfallstelle, der Position der Fahrzeuge
- Daten des Verursachers notieren – Name, Ausweisnummer, Kennzeichen, Versicherer, Policennummer
- Gemeinsame Unfallmeldung ausfüllen
- Zeugen suchen – Kontaktdaten notieren
Schritt 3: Polizei rufen (falls nötig)
Die Polizei muss gerufen werden bei Verletzten, Alkohol-/Drogeneinfluss des Verursachers oder Fahrerflucht.
Schritt 4: Abschleppdienst rufen
Option A: Den Versicherer des Verursachers anrufen – er schickt einen Abschleppwagen auf seine Kosten.
Option B (empfohlen): Selbst einen Abschleppdienst beauftragen, z. B. unsere Webseite, und die Rechnung aufbewahren – der Versicherer erstattet die Kosten.
Schritt 5: Schaden beim Versicherer melden
Den Schaden immer beim Versicherer des Verursachers melden, nicht beim eigenen!
Schritt 6: Unterlagen einreichen
- Unfallmeldung oder Polizeibericht
- Fotos vom Unfallort
- Abschlepprechnung
- Fahrzeugschein
- Bankverbindung
Welche Kosten deckt die OC-Versicherung?
- Abschleppen zur Werkstatt oder nach Hause
- Bewachter Parkplatz – wenn das Fahrzeug auf eine Begutachtung warten muss
- Ersatzfahrzeug – für die Dauer der Reparatur
- Fahrzeugreparatur – bis zum vollen Fahrzeugwert
- Wertminderung – wenn das Fahrzeug nach der Reparatur an Wert verloren hat
Häufige Fehler
- Keine Kostenerstattung beantragen – Immer Rechnungen aufbewahren!
- Zu lange auf den Versicherer warten – Selbst beauftragen und Erstattung beantragen
- Fehlende Dokumentation – Ohne Fotos und Rechnungen ist die Erstattung schwierig
- Beim eigenen Versicherer melden – Immer beim Versicherer des Verursachers melden
Zusammenfassung
Das Abschleppen auf Kosten der OC-Versicherung des Verursachers ist Ihr gesetzliches Recht. Dokumentieren Sie alles, bewahren Sie Rechnungen auf und scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte geltend zu machen.
Sofortiges Abschleppen nach einem Unfall nötig? Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr in ganz Polen im Einsatz. Wir helfen Ihnen auch bei den Formalitäten. Prüfen Sie unser Angebot in Kattowitz, Krakau und Warschau!
Schritt-für-Schritt: Abschleppen über die Haftpflicht des Unfallverursachers
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen
- Polizei rufen: Besonders bei Personenschaden oder wenn der Verursacher die Schuld bestreitet
- Beweise dokumentieren: Fotos von Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
- Versicherungsdaten austauschen: OC-Policennummer und Versicherungsgesellschaft des Verursachers notieren
- Abschleppdienst rufen: +48 571 426 225 — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
Welche Kosten übernimmt die OC-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung (OC) des Unfallverursachers deckt:
- Abschleppkosten zum nächsten Autohaus oder zur Werkstatt
- Fahrzeugaufbewahrung (bis zu 14 Tage)
- Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- Alle Reparaturkosten
Häufige Probleme und Lösungen
Problem: Der Verursacher hat keine gültige Versicherung → Wenden Sie sich an den UFG (Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny) Problem: Die Versicherung lehnt den Anspruch ab → Legen Sie schriftlich Widerspruch ein mit allen Beweisen Problem: Der Verursacher ist geflüchtet → Melden Sie den Vorfall der Polizei, die Versicherung zahlt über den UFG
Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten. Rufen Sie uns an: +48 571 426 225.
Brauchen Sie Pannenhilfe?
Abschleppdienst rufen: +48 571 426 225