Abschleppen auf Kosten der Haftpflicht des Unfallverursachers – Ratgeber

Abschleppen auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – Ratgeber

Ein Verkehrsunfall ist eine stressige Erfahrung, aber wenn Sie nicht schuld sind, haben Sie Anspruch auf kostenloses Abschleppen auf Kosten der Haftpflichtversicherung (OC) des Verursachers. Viele Fahrer in Polen kennen diesen Anspruch nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie kostenloses Abschleppen erhalten.

Was ist die OC-Versicherung?

OC (Zivilhaftpflichtversicherung) ist eine Pflichtversicherung für jedes in Polen zugelassene Fahrzeug. Wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht, deckt seine OC-Police die Schäden des Geschädigten ab, einschließlich:

Schritt für Schritt: Abschleppen über die OC-Versicherung

Schritt 1: Unfallstelle sichern

Schritt 2: Den Vorfall dokumentieren

Schritt 3: Polizei rufen (falls nötig)

Die Polizei muss gerufen werden bei Verletzten, Alkohol-/Drogeneinfluss des Verursachers oder Fahrerflucht.

Schritt 4: Abschleppdienst rufen

Option A: Den Versicherer des Verursachers anrufen – er schickt einen Abschleppwagen auf seine Kosten.

Option B (empfohlen): Selbst einen Abschleppdienst beauftragen, z. B. unsere Webseite, und die Rechnung aufbewahren – der Versicherer erstattet die Kosten.

Schritt 5: Schaden beim Versicherer melden

Den Schaden immer beim Versicherer des Verursachers melden, nicht beim eigenen!

Schritt 6: Unterlagen einreichen

Welche Kosten deckt die OC-Versicherung?

Häufige Fehler

  1. Keine Kostenerstattung beantragen – Immer Rechnungen aufbewahren!
  2. Zu lange auf den Versicherer warten – Selbst beauftragen und Erstattung beantragen
  3. Fehlende Dokumentation – Ohne Fotos und Rechnungen ist die Erstattung schwierig
  4. Beim eigenen Versicherer melden – Immer beim Versicherer des Verursachers melden

Zusammenfassung

Das Abschleppen auf Kosten der OC-Versicherung des Verursachers ist Ihr gesetzliches Recht. Dokumentieren Sie alles, bewahren Sie Rechnungen auf und scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte geltend zu machen.


Sofortiges Abschleppen nach einem Unfall nötig? Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr in ganz Polen im Einsatz. Wir helfen Ihnen auch bei den Formalitäten. Prüfen Sie unser Angebot in Kattowitz, Krakau und Warschau!

Schritt-für-Schritt: Abschleppen über die Haftpflicht des Unfallverursachers

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen
  2. Polizei rufen: Besonders bei Personenschaden oder wenn der Verursacher die Schuld bestreitet
  3. Beweise dokumentieren: Fotos von Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  4. Versicherungsdaten austauschen: OC-Policennummer und Versicherungsgesellschaft des Verursachers notieren
  5. Abschleppdienst rufen: +48 571 426 225 — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab

Welche Kosten übernimmt die OC-Versicherung?

Die Haftpflichtversicherung (OC) des Unfallverursachers deckt:

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: Der Verursacher hat keine gültige Versicherung → Wenden Sie sich an den UFG (Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny) Problem: Die Versicherung lehnt den Anspruch ab → Legen Sie schriftlich Widerspruch ein mit allen Beweisen Problem: Der Verursacher ist geflüchtet → Melden Sie den Vorfall der Polizei, die Versicherung zahlt über den UFG

Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten. Rufen Sie uns an: +48 571 426 225.

Brauchen Sie Pannenhilfe?

Abschleppdienst rufen: +48 571 426 225
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